in Kraft ab 1. September 2019. Ferienhausbesitzer profitieren. 

Die Verordung zum neuen Reglement wurde vom Gemeinderat am 11. Juni 2019 verabschiedet. Ferienhausbesitzer profitieren durch die deutlich tiefere Jahrespauschale. Die Sackgebühren sind moderat bis bescheiden: 35 Liter – CHF 0.95

 

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